Psychische Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung  psychischer Belastungen

KPB - Kombiverfahren psychische Belastung

 

Ein wichtiges Analyse-Instrument im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen, die seit Ende 2013 die physischen Belastungsbeurteilungen im Arbeitsschutzgesetz § 5 Abs. 3 Nr. 6, ergänzt.
Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen die Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung kann und sollte als Steuerungsinstrument erkannt und genutzt werden, um Verbesserungen einzuführen und den betrieblichen Ablauf zu optimieren.

Durchführung nach dem KPB
KPB - Kombiverfahren psychische Belastung (Kombination aus Beobachtung und Interviews)
- basierend auf den Methoden des ifaa - Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.V.

Durch die externen Interviewpartner Günter Diehl (Dip. Ing. und Arbeits-/ Organisationspsychologe)  und Gabriele Walkenbach (Kommunikation und Evaluierung) wird das Verfahren im jeweiligen Unternehmen, in Anlehnung an die vom ifaa (Institut für angewandte Arbeitswissenschaften) entwickelten Checklisten durchgeführt und ausgewertet. Dabei werden gezielte und individuelle Maßnahmen zur Optimierung ausgearbeitet, vorgeschlagen und bei Bedarf Schritt für Schritt begleitet.

Das KPB wurde vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft entwickelt und orientiert sich an den Vorgaben der DIN EN ISO 10075 (Teil 1 u. 2). Es handelt sich hierbei um ein stufig aufgebautes Verfahren, mit dessen Hilfe eine Beurteilung der an den Arbeitsplätzen vorliegenden psychischen Belastung vorgenommen wird. Die im Verfahren verwendete Terminologie basiert auf gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und anderen Normen, den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Ergebnissen aus Hochschulen, sowie Praxiserfahrungen der Berufsgenossenschaften.

Schritte des KPB
  • Planung und Vorbereitung, inklusive Dokumentenanalyse
  • Einbindung/Beteiligung des Arbeitsschutzausschusses und des Betriebsrats
  • Erstellung eines Aktionsplans
  • Ermittlung und Beurteilung der Belastungen:
    Checklisten, Beobachtung und Beobachtungsinterviews
  • Ableitung von Maßnahmen und deren Evaluation
  • Begleitende Dokumentation und Fortschreibung des Prozesses

Haftungsrisiken bei Vernachlässigung der psych. Gefährdungsbeurteilung

Zusammenfassung der Rechtsfolgen
Als Arbeitgeber haften Sie dafür, dass der Arbeitsschutz eingehalten und eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
Haftungsrisiko 1: Verstoß gegen Ordnungsrecht
Nicht durchgeführte Beurteilungen werden mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro oder aber bei größeren Verstößen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. mit einer Geldstrafe geahndet (§ 25 und 26 ArbSchG). Vorwerfbare Fehler können zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen. Auch die Berufsgenossenschaft könnte bei grober Fahrlässigkeit Regress erwägen.

Haftungsrisiko 2: Regress des Sozialversicherungsträgers
Das größte Haftungsrisiko für Sie besteht darin, dass Sie der Sozialversicherungsträger in Regress nimmt. Auch der BGH hat bestätigt, dass jeder Sozialversicherungsträger das Recht hat, sich entstandene Kosten zurückerstatten zu lassen (BGH, Urteil vom 27.6.2006, Az. VI ZR 143/05, Abruf-Nr. 062569).

Die Behandlung eines Burn-out-Falls zum Beispiel verursacht den SV-Trägern Kosten im hohen fünfstelligen Bereich. Haben Sie Ihre Arbeitsschutzverpflichtung grob fahrlässig nicht erfüllt, müssen Sie damit rechnen, dass die Berufsgenossenschaft Sie in Regress nimmt.

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